Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von Mag. Claudia Plessl, Ährengasse 6, 3424 Wolfpassing (im Folgenden „Auftragnehmerin“) mit ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) in den Bereichen Ordnungscoaching, Innenraumgestaltung sowie Workshops und Trainings.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig vor diesen AGB.
2. Leistungsgegenstand und Abgrenzung
Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs-, Begleit- und Schulungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:
- Reinigungs-, Entrümpelungs- und Entsorgungsdienstleistungen
- bauliche Eingriffe, Handwerks- und Montageleistungen sowie Planungsleistungen, die dem reglementierten Gewerbe der Innenarchitektur oder einem Ziviltechnikerberuf vorbehalten sind
- psychologische, psychotherapeutische oder medizinische Beratung und Behandlung
- Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im reglementierten Sinn
Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen eine Bemühungsverpflichtung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder gestalterischer Erfolg wird nicht geschuldet, da das Ergebnis wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein bindendes Anbot. Nach einer Anfrage erstellt die Auftragnehmerin ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Terminrahmen und Preis.
Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) und deren Bestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
4. Preise und Nebenkosten
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Auf der Website angeführte Beträge sind unverbindliche Einstiegspreise („ab“-Preise); der verbindliche Preis wird nach dem Raumcheck im Angebot festgelegt.
[Vor Veröffentlichung festlegen: Umsatzsteuer-Status] — Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; Rechnungen enthalten den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Fahrtkosten innerhalb des Kerngebiets sind im Preis enthalten. Für Einsatzorte außerhalb dieses Gebiets wird ein Kilometergeld bzw. eine Wegpauschale gesondert vereinbart und im Angebot ausgewiesen. Materialien, Ordnungshilfsmittel und Einrichtungsgegenstände werden vom Auftraggeber selbst beschafft und bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von [Schwellenwert festlegen, z. B. EUR 600] kann eine Anzahlung von [Prozentsatz festlegen, z. B. 30 %] vereinbart werden. Workshop- und Kursgebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. verrechnet; gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten werden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
6. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Wird der Vertrag ausschließlich im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume der Auftragnehmerin — insbesondere in der Wohnung des Auftraggebers — geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu (§ 11 FAGG). Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an claudiaplessl@gmail.com. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Beginn der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist: Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, bedarf dies eines ausdrücklichen Verlangens des Auftraggebers. Tritt der Auftraggeber danach zurück, hat er gemäß § 16 FAGG einen der bereits erbrachten Leistung wertmäßig entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen.
Erlöschen des Rücktrittsrechts: Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
7. Termine, Storno und Verschiebung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Unabhängig vom Rücktrittsrecht nach Punkt 6 gilt für die Absage einzelner Termine:
- Absage bis [Frist, z. B. 7 Tage] vor dem Termin: kostenfrei
- Absage bis [Frist, z. B. 48 Stunden] vor dem Termin: [z. B. 50 %] des vereinbarten Honorars
- spätere Absage oder Nichterscheinen: [z. B. 100 %] des vereinbarten Honorars
Eine einmalige Terminverschiebung ist bei rechtzeitiger Ankündigung kostenfrei möglich. Bei Verhinderung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Pflegefall, Trauerfall) wird einvernehmlich ein Ersatztermin gesucht; Stornogebühren entfallen in diesen Fällen.
Ist die Auftragnehmerin an der Leistungserbringung verhindert, wird ehestmöglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Workshops und Trainings
Die Anmeldung zu Workshops ist verbindlich. Die Durchführung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von [Anzahl festlegen, z. B. 5] Personen voraus. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis [Frist, z. B. 5 Tage] vor dem Termin abgesagt werden; bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.
Bei Absage durch den Auftraggeber gelten die Stornoregelungen nach Punkt 7 sinngemäß. Die Nennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die Arbeit gefahrlos möglich ist. Er sorgt für die Anwesenheit der entscheidungsbefugten Person, soweit Entscheidungen über Gegenstände zu treffen sind.
Der Auftraggeber informiert vorab über besondere Umstände am Einsatzort — insbesondere über Tiere, gesundheitsgefährdende Belastungen wie Schimmel oder Ungeziefer sowie über Gegenstände von besonderem materiellem oder ideellem Wert.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und ist die Leistung dadurch nicht oder nur eingeschränkt möglich, gilt der Termin als konsumiert.
10. Eigentum, Aussonderung und Entsorgung
Sämtliche Entscheidungen über das Aussondern, Verschenken, Verkaufen oder Entsorgen von Gegenständen trifft ausschließlich der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin berät und strukturiert, entscheidet jedoch niemals eigenständig über fremdes Eigentum.
Für den Verlust ausgesonderter Gegenstände sowie für Entscheidungen, die der Auftraggeber im Zuge des Prozesses trifft, wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin schuldet keine Bewertung von Gegenständen; für Schätzungen ist ein Sachverständiger beizuziehen.
Die tatsächliche Entsorgung, Abholung und Verwertung ist nicht Leistungsgegenstand und wird gegebenenfalls vom Auftraggeber direkt mit Dritten beauftragt.
11. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie in Fällen, in denen zwingendes Recht — insbesondere das KSchG gegenüber Verbrauchern und das Produkthaftungsgesetz — eine weitergehende Haftung vorsieht.
Für leichte Fahrlässigkeit wird gegenüber Unternehmern nicht gehaftet. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es besteht eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Entdeckung, anzuzeigen.
12. Fotodokumentation
Fotos zur Arbeitsdokumentation werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers angefertigt. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerrufbaren schriftlichen Einwilligung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
An Konzepten, Moodboards, Farb- und Materialkonzepten, Raumplänen, Kursunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen, privaten bzw. betriebsinternen Gebrauch am jeweiligen Objekt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung — insbesondere von Kurs- und Workshopunterlagen — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
14. Verschwiegenheit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
15. Streitbeilegung
Es wird angestrebt, Meinungsverschiedenheiten zunächst im direkten Gespräch zu klären.
Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich stattdessen an eine anerkannte Alternative Streitbeilegungsstelle wenden, etwa an die Internet Ombudsstelle oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht nicht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaates gewährte Schutz nicht entzogen wird. Für Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland haben, ist gemäß § 14 KSchG ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem einer dieser Anknüpfungspunkte liegt.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.
